Beschriftet eure Kajaks!
Immer wieder löst ein herrenloses Kajak eine Kette von Suchmaßnahmen und Einsätzen der Polizei, Feuerwehr, Rettungstauchern, Hubschraubermanschaften und dem DLRG aus.
Daher empfehlen wir: schreibt euren Namen, Anschrift und eure Telefonnummer in euer Boot, damit könnte der Versuch unternommen werden euch anzurufen falls euer Boot im Fluss gefunden wird. Noch besser ist es, ein abgeschwommenes Boot direkt bei der Leitstelle (112) zu melden.
Am Wochenende den 26.6.2020 kam es einmal mehr zu einem Großeinsatz bei einer Suchaktion nach einem vermeintlich vermissten Kajakfahrer
https://www.sn.at/salzburg/chronik/herrenloses-kajak-trieb-auf-der-saalach-grosse-suchaktion-gestartet-86764600
Eine ähnliche Situation ereignete sich bereits im Jahr 2019
https://www.wochenblatt.de/polizei/chiemgau-bgl/artikel/279376/gross-angelegte-suche-nach-in-not-geratenem-kajak-fahrer
Diese Verunsicherung hätte im Vorfeld vermieden werden können, wenn das verlorene Kajak bei den örtlichen Behörden gemeldet worden, oder das Kajak mit Namen und Telefonnummer des Besitzers beschriftet gewesen wäre.
In vielen Ländern werden solche überflüssigen Rettungseinsätzen im Nachgang dem Eigentümer oder demjenigen, der das Sportgerät verloren und dieses nicht offiziell gemeldet hat in Rechnung gestellt.
Unterschiedliche Handhabung in unterschiedlichen Ländern!
Unsere Recherche bei der Wasserwacht in Bayern hat folgende Rückmeldung ergeben:
Wenn eine Meldung an die „112“ in Verbindung mit einem Paddel oder einem Boot reinkommt, wird immer von einem Notfall mit beteiligter Person ausgegangen. Sollte es sich später herausstellen, daß es sich um einen falschen Alarm handelte, können die Kosten von der Wasserwacht oder DLRG dem Besitzer des Materials in Rechnung gestellt werden.
Daher sollte bei abschwimmendem Material immer die „112“ angerufen werden, um mitzuteilen, daß „nur“ ein Boot oder Paddel angetrieben ist, aber kein Personennotfall vorliegt. Praktisch ist es auch, die Farbe des Bootes oder Paddels und den Fluss sowie die Kilometerangabe oder den Standort anzugeben.
Person in Not
Ähnliches kann passieren, wenn sich eine Person in einer Notsituation befindet und von Dritten der Notruf abgesetzt wird. Wird die Person geborgen und anschließend vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus oder zum Arzt gebracht, werden die Kosten der Krankenversicherung in Rechnung gestellt. Kommt es jedoch nur zu einer Bergung und die Person benötigt keine ärztliche Abklärung, kann eine Rechnung folgen. Dies Kosten können eventuell der eigenen Unfall- oder Haftpflichtversicherung als Bergungskosten im Rahmen der Verschuldenshaftung weiter gegeben werden. Doch zunächst haftet die verunfallte Person.
Daher gilt auch hier: lieber ein mal mehr die Leitstelle informieren!
Beschriftung von Booten in der Schweiz
Seit dem 1.7.2020 gilt in der Schweiz eine Beschriftungsverordnung für Kajaks, diese wird mit 40 SFR Bußgeld pro Boot belegt. Die Verpflichtung eine Beschriftung an zu bringen, gab es schon vorher wurde aber bis 30.6.2020 nur im Ausnahmefall zur Anzeige gebracht.
https://www.seekajak.ch/binnenschifffahrtsgesetz.html
Mailantwort aus der Schweiz dazu:
…Kanus / Kajaks oder SUP sind von der offiziellen Kennzeichnungspflicht ausgenommen. Sie benötigen keine Nummer.
Jedoch ist der Besitzer verpflichtet seinen Namen und Adresse gut sichtbar anzubringen. Dies war aber schon vor dem 01.07.2020 so.
Vor diesem Datum wurde eine Widerhandlung mit einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft gemeldet.
Mit einer Revision des Binnenschifffahrtsgesetzes werden solche Delikte neu mit einer Ordnungsbusse belegt.
Eine Widerhandlung wird mit CHF 40.—Busse bestraft
Art. 48 BSG, Art. 16 Abs. 3 und 163 Abs. 3 der BSV
Art. 2.01 Abs. 1 der BSODie Kennzeichnungspflicht gilt auf allen Gewässern (Flüsse, Seen )
Ich hoffe Ihnen damit geholfen zu haben.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Renato Goldschmidt,
Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Titelfoto:
George Snook rockt die Intimidator Rapid am King of the Alps 2023, Copyright Martin Frick
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